Services und Kontakte bei Flugänderungen und Ausfällen

Endlich sind nun Flugreisen wieder einfacher möglich! Natürlich herrscht nach so vielen Monaten der Einschränkung nun starkes Kundeninteresse - strengere Sicherheitskontrollen und Corona-bedingter Personalmangel sorgen in dieser Situation zu teils chaotischen Flugänderungen. Was tun, wenn Ihr gebuchter Flug verschoben wird oder gänzlich ausfällt?. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Services und Kontaktadressen zu diesem Thema:

Flugverschiebungen ab 2 Wochen vor Reiseantritt bis zum Check-In

Wenn ihr Flug vor Check-In um mehr als drei Stunden verschoben wird, haben Sie 3 Möglichkeiten:

  • Wenn Sie mit der Änderung einverstanden sind, können Sie in der Regel stillschweigend akzeptieren.
  • Wenn Ihnen durch die Verspätung Probleme entstehen, Sie die Umbuchung aber akzeptieren, können Sie eine Ausgleichszahlung fordern. Die Höhe dieser Ausgleichzahlung richtet sich nach der Länge der geplanten Flugstrecke.
  • Und drittens haben Sie die Möglichkeit auf den geplanten Abflugzeitpunkt zu bestehen. Ist dies für die Fluglinie nicht möglich, muss die Fluglinie den ursprünglichen Ticketpreis zurückzahlen, etwaige Mehrkosten für den Ersatzflug können Sie gerichtlich einklagen.
In jedem Fall sollten Sie die Fluglinie frühzeitig und nachweisbar über Ihre Entscheidung und Rückforderung informieren.

Kurzfristige Flugverschiebungen

Wenn Sie bereits am Flughafen sind oder eingecheckt haben und Ihr Flug kurzfristig um mehr als 3h verschoben wird, haben Sie Anspruch auf Ausgleichszahlungen insofern keine 'außergewöhnlichen Umstände' (z.B. Unwetter oder politische Instabilität) vorliegen. Im Anspruchsfall haben Sie nicht nur Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (Höhe abhängig von der geplanten Streckenlänge), sondern auch Anspruch auf angemessene Verpflegung und im Übernachtungsfall ein normales Hotelzimmer.
In jedem Fall sollten Sie frühzeitig und nachweisbar die Fluglinie über Ihre Situation und Forderung informieren.

Sie verpassen Ihren Flug aufgrund der Sicherheitskontrollen am Flughafen

Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie nachweislich rechtzeitig (z.B. bei Gepäckabgabe 3h vor Abflug) am Flughafen waren. Weiters müssen Sie nachweislich auf sich aufmerksam gemacht haben, also Ihre Fluglinie kontaktieren sobald absehbar wird, dass ein Risiko besteht den Flug nicht zu erreichen. Sind diese beiden Bedingungen erfüllt kann Anspruch auf Ausgleichszahlung bzw. Verpflegung / Übernachtung bestehen. Wenn das Sicherheitspersonal Schuld trägt, muss dieser ggfs. gegen den lokalen Staat eingeklagt werden.

  • 🔗 Kontaktübersicht zu Fluglinien in Österreich:  /#Transport
  • 🔗 Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte:  apf.html

Hinweise zu den diesen Informationen:

Die Inhalte dieser Seite wurden zum letzten Mal am 2022-07-08 auf den aktuellen Stand gebracht.

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