PSA Payment Services Austria GmbH - Beschwerde und Feedback
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Kundenservice
- ☎️ Telefonnummer:
+43 1 717 18 0
- 📧 E-mail Adresse:
office@psa.at
- 📠 Faxnummer:
+43 1 717 18 900
- 📯 Postadresse:
PSA Payment Services Austria GmbH, Handelskai 92, Gate 2, 1200 Wien
Tipps und Partnerlinks:
- Geben Sie bei der Beschwerde Ihren Namen, Adresse, Kontonummer / Depotnummer und ggfs. die Geschäftsfall-Nummeran, auf die sich Ihre Beschwerde bezieht.
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Sollte PSA Payment Services Austria GmbH nicht reagieren, oder das Problem nicht zu Ihrer Zufriedenheit lösen, erhalten Sie gegebenenfalls Unterstützung bei der
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.
Wichtig ist, dass sie zuvor nachweislich einen Versuch unternommen haben, das Problem mit PSA Payment Services Austria GmbH direkt zu lösen. - Überprüfen Sie die AGB: Bevor Sie eine Beschwerde einreichen, sollten Sie die allgemeinen Geschäfts-Bedingungen (AGB) von PSA Payment Services Austria GmbH überprüfen, um sicherzustellen, dass das Problem tatsächlich einen Verstoß gegen die Bedingungen darstellt. In einigen Fällen kann es sein, dass PSA Payment Services Austria GmbH in seinen Bedingungen bestimmte Einschränkungen hat, die die Beschwerde ungültig machen.
- Kontaktieren Sie PSA Payment Services Austria GmbH: Sie sollten PSA Payment Services Austria GmbH direkt kontaktieren und das Problem erklären. Wählen Sie dabei am besten eine Kontaktart, bei der Sie die Kontaktaufnahme nachweisen können und eine schriftliche Kopie des Verlaufs aufzeichnen können (z.B. E-Mail, Fax). Lassen Sie sich den Erhalt der Beschwerde rückbestätigen. Geben Sie bei der Beschwerde Ihren Namen, Adresse, Kundennummer und ggfs. Bestellnummer an, auf die sich die Beschwerde bezieht.
- Neutrale Schilderung: Schildern Sie möglichst neutral, was aus Ihrer Sicht passiert ist und welche Probleme Ihnen dadurch entstanden sind. Versuchen Sie bei den Fakten zu bleiben, übertreiben Sie nicht und vermeiden Sie Beschuldigungen oder Unterstellungen. Diejenigen, die Ihre Beschwerde bearbeiten, waren nicht persönlich in den beanstandeten Fall involviert. Machen Sie es diesen BearbeiterInnen möglichst leicht Ihnen zu helfen.
- Frist setzen: Wenn PSA Payment Services Austria GmbH nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne (z.b. 3 Wochen) antwortet oder das Problem nicht löst, sollten Sie eine Frist (z.B. weitere 2 Wochen) setzen, bis zu der das Problem gelöst sein muss. Dies sollte nachweisbar (z.B. schriftlich oder rückbestätigt) erfolgen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten zu PSA Payment Services Austria GmbH für allgemeine Themen
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Die Inhalte dieser Seite wurden zum letzten Mal am 2023-04-08 auf den aktuellen Stand gebracht.
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