Swiss International Air Lines - Beschädigtes Gepäck
☎️ Telefon, E-Mail und Kontaktadressen bei Swiss International Air Lines falls Ihr aufgegebenes Gepäck beschädigt wurde
Verspätetes oder beschädigtes Gepäck melden
- 🔗 Informationen & Links:
https://www.swiss.com/content/lx/markets/at/de/pre...
- 🔗 Kontaktformular:
https://www.swiss.com/DE/kundensupport/lob-und-kri...
- 🔗 Verspätetes Gepäck online melden:
https://mybag.aero/swiss/login/de
- 🔗 Zuvor gemeldeten Fall nachverfolgen:
http://www.worldtracer.aero/filedsp/lx.htm
Tipps und Partnerlinks:
-
Ziehen Sie eine
private Reisegepäckversicherung.
in Betracht, wenn Sie wertvolle Gegenstände im Gepäck haben.
(Link zu einer Partnerseite außerhalb des Angebots von Swiss International Air Lines) - Das Montrealer Übereinkommen regelt Ihre Rechte für den Fall, dass ein aufgegebenes Gepäckstück während des Transports beschädigt wurde.
- Wenn Sie während der Reise umgestiegen sind, ist die Airline des letzen Flugabschnitts verantwortlich. Wenn das nicht Swiss International Air Lines ist, finden Sie hier Kontaktadressen anderer Airlines .
- Wenn eine Reparatur sinnvoll möglich ist, sind die Reparaturkosten zu ersetzen. Falls der Schaden irreparabel ist, muss der Zeitwert des Gepäckstücks ersetzt werden.
- Die Haftungs-Obergrenze liegt derzeit bei etwa 1500€.
- Fotografieren Sie Ihre Gepäckstücke vor Abflug, um nachzuweisen, dass der Schaden während des Fluges entstanden ist.
-
Dokumentieren Sie den Schaden sofort am Ankunftsflughafen. Dazu kontaktieren Sie den Lost-and-Found / Baggage Claim Schalter im Gepäckbereich. Lassen Sie sich unbedingt ein PIR (Property Irregularity Report) Dokument ausstellen. Bewahren Sie dieses Dokument / eine Kopie davon gut auf! Es beweist, dass Sie den Schaden gemeldet haben.
Die PIR-Nummer identifiziert dauerhaft Ihren Schadensfall, sie brauchen diese in der Kommunikation mit Swiss International Air Lines. -
Kontaktieren Sie Swiss International Air Lines innerhalb von höchstens sieben Tagen unter Angabe der PIR-Nummer.
Wählen Sie am besten eine Kontaktart, bei der Sie die Kontaktaufnahme nachweisen können (z.B. E-Mail, Fax) oder lassen Sie sich die Meldung schriftlich bestätigen. -
Wenn Ihnen der Schaden erst nach Verlassen des Flughafens auffällt, dann wenden Sie sich sofort an Swiss International Air Lines.
Auch hier gilt die 7-Tages-Frist. -
Sollte Swiss International Air Lines nicht reagieren, oder das Problem nicht zu Ihrer Zufriedenheit lösen, erhalten Sie gegebenenfalls Unterstützung bei der
Verbraucherschlichtung Austria
.
Wichtig ist, dass sie zuvor nachweislich einen Versuch unternommen haben, das Problem mit Swiss International Air Lines direkt zu lösen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten zu Swiss International Air Lines für allgemeine Themen
Kundenservice:
- ☎️ Telefonnummer:
+43 810 81 08 40
Mo-So 00:00-23:59 - 🔗 Kontaktformular:
https://www.swiss.com/at/de/customer-support/conta...
- 🔗 Kundenportal Login:
https://www.swiss.com/content/lx/markets/at/de/pro...
- 🔗 Mobile Apps:
https://www.swiss.com/at/de/fly/flight-information...
- 🔗 Service Chat:
https://www.swiss.com/digitalassistant/webchat.htm...
- 🔗 FAQ & Links:
https://www.swiss.com/at/de/customer-support/faq
- 📧 E-mail:
contactus@swiss.com
- 📯 Postadresse:
Swiss International Air Lines AG, Malzgasse 15, CH-4052 Basel, Schweiz
Hinweise zu den Kontakt-Informationen:
Die Inhalte dieser Seite wurden zum letzten Mal am 2024-02-27 auf den aktuellen Stand gebracht.
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