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Prüfen Sie bitte:

  • Kundendaten (Vorname, Nachname, E-Mail) müssen korrekt sein und sollen den Daten entsprechen, die BAWAG gespeichert hat.
  • Sie müssen die Nachricht freigeben, bevor diese an BAWAG versendet werden kann. Dazu benötigen Sie Zugriff auf das E-Mail-Postfach wie unter "Ihre Kontaktdaten:" angegeben.
  • Ihre Daten werden vertraulich behandelt niemals veröffentlicht oder gespeichert und ausschließlich an BAWAG zugestellt. Unter folgendem Link erhalten Sie alle Informationen zum Datenschutz auf Serbliss.at.

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Feedback und Beschwerde

Tipps und Partnerlinks:

  • Geben Sie bei der Beschwerde Ihren Namen, Adresse, Kontonummer / Depotnummer und ggfs. die Geschäftsfall-Nummeran, auf die sich Ihre Beschwerde bezieht.
  • Sollte BAWAG nicht reagieren, oder das Problem nicht zu Ihrer Zufriedenheit lösen, erhalten Sie gegebenenfalls Unterstützung bei der bankenschlichtung oesterreich .
    Wichtig ist, dass sie zuvor nachweislich einen Versuch unternommen haben, das Problem mit BAWAG direkt zu lösen.
  • Überprüfen Sie die AGB: Bevor Sie eine Beschwerde einreichen, sollten Sie die allgemeinen Geschäfts-Bedingungen (AGB) von BAWAG überprüfen, um sicherzustellen, dass das Problem tatsächlich einen Verstoß gegen die Bedingungen darstellt. In einigen Fällen kann es sein, dass BAWAG in seinen Bedingungen bestimmte Einschränkungen hat, die die Beschwerde ungültig machen.
  • Kontaktieren Sie BAWAG: Sie sollten BAWAG direkt kontaktieren und das Problem erklären. Wählen Sie dabei am besten eine Kontaktart, bei der Sie die Kontaktaufnahme nachweisen können und eine schriftliche Kopie des Verlaufs aufzeichnen können (z.B. E-Mail, Fax). Lassen Sie sich den Erhalt der Beschwerde rückbestätigen. Geben Sie bei der Beschwerde Ihren Namen, Adresse, Kundennummer und ggfs. Bestellnummer an, auf die sich die Beschwerde bezieht.
  • Neutrale Schilderung: Schildern Sie möglichst neutral, was aus Ihrer Sicht passiert ist und welche Probleme Ihnen dadurch entstanden sind. Versuchen Sie bei den Fakten zu bleiben, übertreiben Sie nicht und vermeiden Sie Beschuldigungen oder Unterstellungen. Diejenigen, die Ihre Beschwerde bearbeiten, waren nicht persönlich in den beanstandeten Fall involviert. Machen Sie es diesen BearbeiterInnen möglichst leicht Ihnen zu helfen.
  • Frist setzen: Wenn BAWAG nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne (z.b. 3 Wochen) antwortet oder das Problem nicht löst, sollten Sie eine Frist (z.B. weitere 2 Wochen) setzen, bis zu der das Problem gelöst sein muss. Dies sollte nachweisbar (z.B. schriftlich oder rückbestätigt) erfolgen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten zu BAWAG für allgemeine Themen

Kundenservice:

Hinweise zu den Kontakt-Informationen:

Die Inhalte dieser Seite wurden zum letzten Mal am 2024-01-05 auf den aktuellen Stand gebracht.

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