Swiss International Air Lines - Entschädigung anfordern

☎️ Telefon, E-Mail und Kontaktadressen bei Swiss International Air Lines für Entschädigung wegen Annulierung, Verspätung oder Überbuchung


Tipps und Partnerlinks:

  • Diese Informationen sollen Sie für den Fall unterstützen, dass Swiss International Air Lines einen Flug abgesagt, deutlich verschoben, Ihnen nicht die gebuchte Klasse oder gar keinen Platz an Bord bieten konnte (Nichtbeförderung, große Verspätung, Herabstufung oder Annullierung von Flügen). Sollten Sie von sich aus die Buchung bei Swiss International Air Lines stornieren, erhalten Sie hier spezialisierte Kontaktadressen und Tipps.
  • Für die Fälle von Nichtbeförderung, Annullierung, Herabstufung oder großer Verspätung sind Ihre Rechte als Fluggast in der Fluggastrechte-Verordnung EC 261/2004 geregelt.
  • Diese Rechte gelten für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU, Island oder Norwegen starten. Wenn Sie von außerhalb in die EU fliegen, gelten diese Rechte, wenn die Fluglinie Ihren Sitz in der EU hat.
    Für die Schweiz gelten Sonderregeln, die derzeit nicht restlos geklärt sind.
  • Ausgenommen sind Fälle von außergewöhnlichen Umständen (z.B. Wetter oder politische Instabilität) und frühzeitiger Bekanntgabe einer Annullierung. In diesen Fällen muss Swiss International Air Lines keine Entschädigung leisten. Ob diese Fälle wirklich vorliegen, kann Ihnen die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte mittteilen.
  • Sie haben nur Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie nachweislich rechtzeitig am Abflughafen waren und Ihren Check-In durchgeführt haben (z.B. 2h vor Abflug). Am besten, Sie machen bei Eintreffen am Flughafen ein Selfie mit einer Uhr im Hintergrund und verwenden den online Check-In.
  • Wenn Sie trotz gebuchtem Ticket keinen Platz an Bord (z.B. wegen Überbuchung) erhalten und der Grund nicht bei Ihnen liegt (diese Fälle sind in der Verordnung geregelt, z.B. gesundheitliche), liegt Nichtbeförderung vor. In diesem Fall muss Ihnen Swiss International Air Lines die in der Fluggastrechte-Verordnung vorgesehenen Betreuungs-, Unterstützungs- und Ausgleichsleistungen erbringen.
  • Wenn Sie einen Platz für ein einen Flug gebucht haben, der nicht durchgeführt wird, liegt Annullierung vor. In diesem Fall muss Ihnen Swiss International Air Lines die in der Fluggastrechte-Verordnung vorgesehenen Betreuungs-, Unterstützungs- und Ausgleichsleistungen erbringen.
  • Wenn sich Abflug oder Ankunft um mehr als 2h verzögern, dann liegt Verspätung vor. In diesem Fall haben sie gegenüber Swiss International Air Lines Anspruch auf die in der Fluggastrechte-Verordnung vorgesehenen Betreuungs-, Unterstützungs- und Ausgleichsleistungen. Der Umfang dieser Leitungen richtet sich nach Dauer der Verspätung und der Flugstrecke.
  • Wenden Sie sich zunächst direkt an Swiss International Air Lines. Wir empfehlen einen nachträglich nachweisbaren Kommunikationskanal (z.B. E-Mail) oder zumindest Aufzeichnungen der Kommunikation (z.B. Screenshots).
  • Sollte Swiss International Air Lines nicht reagieren, oder das Problem nicht zu Ihrer Zufriedenheit lösen, erhalten Sie gegebenenfalls Unterstützung bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte.

Weitere Kontaktmöglichkeiten zu Swiss International Air Lines für allgemeine Themen

Kundenservice:

Hinweise zu den Kontakt-Informationen:

Die Inhalte dieser Seite wurden zum letzten Mal am 2024-02-27 auf den aktuellen Stand gebracht.

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